Aktuelles
Covid-19 Schutzmassnahmen
Empfehlungen für Pflegeinstitutionen
Der Bundesrat hat die besondere Lage in der Schweiz per 1. April 2022 für beendet erklärt. Mit dieser neuen Ausgangslage werden die Betriebe zu einem grossen Teil mehr Eigenverantwortung zur Bewältigung der Krise übernehmen. Dies bedeutet, dass Institutionen in Abhängigkeit der individuellen Situation (z.B. Covid-19-Ausbrüche im Haus) die Schutzmassnahmen wieder aktivieren müssen, also dass ggf. Stationen gesperrt werden oder Maskenpflicht ausgerufen werden muss.
Besuchende von Pflegeinstitutionen
Mehr denn je sind wir auf die Übernahme von Verantwortung durch jeden einzelnen angewiesen. Wir danken im Namen der Pflegeinstitutionen und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bitte beachten Sie dazu folgendes
- Tragen Sie freiwillig Maske, wenn Sie Covid-Symptome haben und eine Pflegeinstitution besuchen müssen
- Zeigen Sie Verständnis, wenn Institutionen sich gezwungen sehen, individuell Schutzmassnahmen wieder zu aktivieren.
GV 2022: 27.04.2022
Der wichtigste Job der Schweiz
Langzeitpflege schreibt Lebensgeschichten weiter